
Am Sonntag, dem 18. März 2012
wird in unserer Pfarre Rossau der
Pfarrgemeinderat
gewählt.
In unserer Pfarre sind 12
PfarrgemeinderätInnen zu wählen.
Wahlberechtigt
sind alle Katholiken, die
- am
diözesanen Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet oder das Sakrament der
Firmung empfangen haben und
- am
Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben
der Pfarrgemeinde teilnehmen. Diese Feststellung ist von der
Wahlkommission zu treffen.
Auch
Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine ganze Stimme. Das
Stimmrecht wird dabei jeweils von einem der erziehungsberechtigten
Elternteile ausgeübt. Beide erziehungsberechtigten Eltern vereinbaren
vorab, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.
Wählbar
sind wahlberechtigte Katholiken,
- die
am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- sich
zur Glaubenslehre und Ordnung der Kirche bekennen,
- das
Sakrament der Firmung empfangen haben,
- ihrer
Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrags nachkommen und
- bereit
sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen.
Alle
Wahlberechtigten der Pfarre sind eingeladen, wählbare Personen als
KandidatInnen für die Pfarrgemeinderatswahl vorzuschlagen. Wahlvorschläge
müssen bis spätestens 04. Februar 2012
beim Wahlvorstand (Sammelbox in der Kirche -- siehe Foto unten)
einlangen.
Zu folgenden Wahlzeiten
können Sie Ihre Stimme abgeben:
- Mittwoch, 14. März 2012
von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
- Samstag, 17. März 2012
von 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr
- Sonntag, 18. März 2012 von
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 18:30
Uhr bis 20:15 Uhr
- durch
Briefwahl
(Anmeldung
in der Pfarrkanzlei ab 5. März
2012: Mo, Di, Fr 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und Di auch 17:00 Uhr bis
18:30 Uhr)
Für den Wahlvorstand:

