PGR-Wahl 2012

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erstellt am 16. Jänner 2012

PGR-Wahl 2012


Am Sonntag, dem 18. März 2012 wird in unserer Pfarre Rossau der

Pfarrgemeinderat

gewählt.

In unserer Pfarre sind 12 PfarrgemeinderätInnen zu wählen.

Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die

  • am diözesanen Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet oder das Sakrament der Firmung empfangen haben und
  • am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben der Pfarrgemeinde teilnehmen. Diese Feststellung ist von der Wahlkommission zu treffen.

Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine ganze Stimme. Das Stimmrecht wird dabei jeweils von einem der erziehungsberechtigten Elternteile ausgeübt. Beide erziehungsberechtigten Eltern vereinbaren vorab, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.

Wählbar sind wahlberechtigte Katholiken,

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • sich zur Glaubenslehre und Ordnung der Kirche bekennen,
  • das Sakrament der Firmung empfangen haben,
  • ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrags nachkommen und
  • bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen.

Alle Wahlberechtigten der Pfarre sind eingeladen, wählbare Personen als KandidatInnen für die Pfarrgemeinderatswahl vorzuschlagen. Wahlvorschläge müssen bis spätestens 04. Februar 2012 beim Wahlvorstand (Sammelbox in der Kirche -- siehe Foto unten) einlangen.

Zu folgenden Wahlzeiten können Sie Ihre Stimme abgeben:

  • Mittwoch, 14. März 2012 von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
  • Samstag, 17. März 2012 von 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr
  • Sonntag, 18. März 2012 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    und von 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr
  • durch Briefwahl
    (Anmeldung in der Pfarrkanzlei ab 5. März 2012: Mo, Di, Fr 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und Di auch 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr)

Für den Wahlvorstand:
Unterschrift und Stempel

PGR-Kirche